Stadtbezirksrat

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Als Stadtbezirksrat wurden in größeren Städten der DDR, etwa in Ost-Berlin, Magdeburg, Leipzig, Dresden, Amtsträger bezeichnet, die eine leitende Zuständigkeit für bestimmte Verwaltungsteile hatten (zum Beispiel Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft)[1], ähnlich einem Dezernenten oder Referenten. Diese Bezeichnung ist noch in Lebensläufen damals leitender Personen zu finden sowie in Abhandlungen über die damalige Zeit.[2] Daneben existiert die Bezeichnung nach wie vor in Niedersachsen und bezeichnet hier das gesamte Ratsgremium eines Stadtbezirks.

In Niedersachsen ist ein Stadtbezirksrat in kreisfreien Städten oder Großstädten seit 1981 (Einführung der Bezirksverfassung innerhalb der Niedersächsischen Gemeindeordnung) ein direkt gewähltes Gremium auf Ebene des Stadtbezirks. Auch dessen gewählte Mitglieder werden so benannt. An der Spitze des Gremiums steht der gewählte Bezirksbürgermeister. Die Stadtbezirksräte haben eigene, vom Rat definierte Zuständigkeiten. in kleineren Kommunen und solchen, die dies nicht in ihrer Hauptsatzung entsprechend geregelt haben, kann es Ortsräte geben.

Die Einteilung der Stadtbezirke erfolgt durch Ratsbeschluss.

Die Mitglieder werden von den Wahlberechtigten des jeweiligen Stadtbezirks zum Zeitpunkt der Kommunalwahl gewählt, nach denselben Vorschriften wie bei der Wahl zum Rat. Die Anzahl der Mitglieder der Stadtbezirksräte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadtbezirke, zum Beispiel in Hannover zwischen 19 und 21, in Braunschweig von 7 bis 19[3]. Stadtbezirksräte dürfen keine Ausschüsse bilden.

Stadtbezirksrat werden in Medien auch formell anders heißende Gremien auf Stadtbezirksebene oder deren Mitglieder genannt[4]. Diese heißen aber in Sachsen offiziell Stadtbezirksbeirat oder Ortschaftsrat.[5] Sie können, wie in Dresden aufgrund eines Stadtratsbeschlusses, direkt gewählt werden, können aber auch vom Stadtrat bestimmt werden.

  • Bezirksrat

Einzelnachweise

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  1. Horst Gibtner
  2. Annett Kästner: Eingaben im Zivilrecht der DDR. Eine Untersuchung von Eingaben zu mietrechtlichen Ansprüchen aus den Jahren 1986 und 1987. BWV Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2010, Fußnote 322, Seite 89.
  3. Webseite der Stadt Braunschweig zu Stadtbezirksräten (Memento des Originals vom 16. August 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.braunschweig.de.
  4. MDR.de:Ortschafts- und Bezirksräte: Die lokalen Entscheider für Wohnviertel. 11. April 2019
  5. Sächsische Landeszentrale für politische Bildung: Ortschaftsratswahlen.